Allgemeine Geschäftsbedingungen
von VollmerReal, Jacqueline Vollmer, Schusters Garten 4, 50374 Erftstadt
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Jacqueline Vollmer und dem Auftraggeber gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei
denn Jacqueline Vollmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.3 Erklärungen von Jacqueline Vollmer gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung
nicht als Garantie.
1.4 „Unternehmer“ i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Begründung der Geschäftsbeziehung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.5 „Verbraucher“ i. S. d. AGB sind natürliche Personen, ohne dass diesen eine gewerbliche
oder selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.6 „Auftraggeber“ i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Leistungsgegenstand ist -je nach Beauftragung- der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags und / oder die Vermittlung eines Vertrags (nachfolgend Hauptvertrag) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Industrie- und Gewerbeobjekte, Renditeobjekte, Wohngebäude, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Büroetagen, Ladenlokale, über Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen (nachfolgend Vertragsobjekt). Die Tätigkeit von Jacqueline Vollmer erstreckt sich auf den Nachweis
und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung sowie sonstigen Verwertung benannter Vertragsobjekte; des Weiteren über Finanzierungen jeglicher Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigte Anlagenbeteiligungen.
2.2 Darüber hinaus bietet Jacqueline Vollmer die Reservierung von Vertragsobjekten zum Kauf/zur Miete im Rahmen von selbstständigen Reservierungsvereinbarungen an.
2.3 Jacqueline Vollmer ist nicht verpflichtet, Vertragsobjekte zu untersuchen oder andere Erkundigungen einzuholen. Bei Angaben und Informationen zu Vertragsobjekten handelt es sich um Angaben des jeweiligen Objektanbieters (Dritter), die Jacqueline Vollmer lediglich weiterleitet. Eine Pflicht zur Prüfung dieser Informationen besteht insoweit nicht, es sei denn es wurde Abweichendes vereinbart.
2.4 Jacqueline Vollmer übernimmt keine Anlageberatungen.
3. Angebote
3.1 Angebote von Jacqueline Vollmer sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
3.2 Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln, es sei denn Jacqueline Vollmer stimmt einer Weitergabe an Dritte ausdrücklich zu.
3.3 Jacqueline Vollmer ist berechtigt, Angebote und Informationen auch Dritten zu unterbreiten.
3.4 Nebenabreden zu schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
4. Provisionen/Aufwendungsersatz/Vergütungsbedingungen
4.1 Provisionen
4.1.1 Kauf und Verkauf
Als Vergütung („Provision“) erhebt Jacqueline Vollmer für die Vermittlung und den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbvertrags, sofern nichts Abweichendes vereinbart, vom Käufer und Verkäufer jeweils 3,57% inkl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19% (entspricht 3% zzgl. gesetzlicher USt.) des notariell beurkundeten Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb in Zusammenhang stehenden Nebenabreden. Bei An- und Verkauf auf Rentenbasis, gilt als Kaufpreis der Barpreis zzgl. des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Gleiches gilt für anlässlich des Vertrags verkauftes Zubehör, Einbauten und/oder Möbel.
4.1.2 Bestellung/Übertragung Erbbaurecht
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 4,76% inkl. der gesetzlichen USt. von derzeit 19% (entspricht 4% zzgl. der gesetzlichen USt.) des Kaufpreises.
4.1.3 Vor- und Ankaufsrecht
Für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vor- oder Ankaufsrechts wird bei Ausübung des An-/Verkaufsrecht eine Provision von 4,76% inkl. der gesetzlichen USt. von derzeit 19% (entspricht 4% zzgl. der gesetzlichen USt.) des Kaufpreises erhoben, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
4.1.4 Gewerbliche Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge
Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht-, und vergleichbaren Nutzungsverträgen oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss dieser Verträge, hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren eine Provision in Höhe von 3 Monatsnettomieten zzgl. der gesetzlichen USt. von derzeit zu zahlen.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt die Provision 4 Monatsnettomieten zzgl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19%. Optionsrechte geltend als Verlängerung der Laufzeit im Umfang des Rechts auf Vertragsverlängerung.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr zzgl. einer oder mehrerer Optionsrechte beträgt die Provision 5 Monatsnettomieten zzgl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19%.
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet. Mietfreie Monate werden nicht berücksichtigt. Vorgenannte Vergütungen gelten nur, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
4.1.5 Ersatz- und Folgeschäfte
Eine Provision gemäß Ziffer 4.1.1. bis 4.1.5. steht Jacqueline Vollmer auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Kommt es nach Abschluss des vom Makler verursachten Hauptvertrages zum Abschluss eines oder mehrerer weiterer Verträge (Folgegeschäfte), gilt gleiches.
4.1.6 Provisionspflicht bei unberechtigter Weitergabe von Angeboten
Gibt der Auftraggeber Angebote von Jacqueline Vollmer unberechtigt an Dritte weiter und schließen diese den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag ab, steht Jacqueline Vollmer eine Provision entsprechend der Regelungen in Ziffer 4.1.1.-4.1.4. dieser AGB gegen den Auftraggeber zu. Gleiches gilt, wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
4.1.7 Reservierungen
Reservierungen werden auf Basis gesondert abzuschließender Reservierungsverträge erbracht. Für die Reservierung eines von Jacqueline Vollmer angebotenen Vertragsobjekts zum Kauf oder zur Miete, ist vom Auftraggeber daher eine erfolgsunabhängige Provision in Höhe von 1 % zzgl. 19% USt. des geforderten Kaufpreises, bzw. 25% zzgl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19 %. Einer Monatsnettomiete zu zahlen. Schließen die Parteien neben der Reservierungsvereinbarung einen Maklervertrag ab, wird die Reservierungsprovision im Falle des Zustandekommens des Hauptvertrags angerechnet.
4.2 Aufwendungsersatz für Auftraggeber
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Bemühungen von Jacqueline Vollmer nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat Jacqueline Vollmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für Telefon, Telefax, Porti sind pauschal mit € 20,00 zzgl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19%. zu vergüten. Ferner Fahrtkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKW € 0,37 pro gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Ust. von derzeit 19%. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 10 % der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig.
4.3 Vergütungsbedingungen
4.3.1 Sämtliche Berechnungsgrundlagen für Provisionen (Kaufpreise, Mieten, etc.) verstehen sich in Euro mit Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19%.
4.3.2 Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, erhöht oder verringert sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung / Verringerung fällige Provisionen um den entsprechenden Prozentsatz.
4.3.3 Ein Provisionsanspruch für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags entsteht für Jacqueline Vollmer nach entsprechender Beauftragung, wenn und soweit aufgrund der Tätigkeit von Jacqueline Vollmer ein Hauptvertrag zustande kommt, wobei Mitursächlichkeit genügt. Die Provision wird mit Rechtskraft des Hauptvertrags sofort fällig. Die Rückabwicklung, Aufhebung oder Kündigung des Hauptvertrags lässt den Provisionsanspruch unberührt, es sei denn der Hauptvertrag ist von Anfang an nichtig.
4.3.4 Ein Provisionsanspruch im Sinne von Ziffer 4.1.3. (Vor- und Ankaufsrecht) wird mit Ausübung des jeweiligen Rechts sofort fällig.
4.3.5 Erfolgsunabhängige Reservierungsprovisionen nach Ziffer 4.1.7. entstehen mit Vertragsschluss und werden sofort fällig.
4.3.6 Rechnungen sind zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungserteilung.
4.3.7 Kommt der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
5. Haftung, Haftungsbegrenzung
5.1 Jacqueline Vollmer haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von Jacqueline Vollmer übernommenen Garantie
- bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften
- bei Arglist von Jacqueline Vollmer
Gleiches gilt im Falle eines Schuldnerverzugs von Jacqueline Vollmer für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
5.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Jacqueline Vollmer der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Gleiches gilt im Falle des Schuldnerverzugs von Jacqueline Vollmer oder der von Jacqueline Vollmer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5.3 Eine weitergehende Haftung von Jacqueline Vollmer besteht nicht.
5.4 Jacqueline Vollmer haftet insbesondere weder für von Jacqueline Vollmer weitergegebene Objektinformationen, Prospekte und Auskünfte, noch für Objekte selbst oder die Bonität Dritter. Die Haftung nach Ziffern 5.1. und 5.2. dieser AGB bleibt unberührt.
6. Pflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Jacqueline Vollmer alle zur Durchführung der Geschäftsbeziehung notwendigen Informationen, Daten und Vollmachten vollständig und fehlerfrei zu erteilen. Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, unverzüglich über für die Geschäftsbeziehung relevante Vertragsschlüsse sowie über Vertragsparteien und Vertragskonditionen zu informieren. Dies gilt auch nach Ende des Maklervertrags. Auf Verlangen hat er Jacqueline Vollmer Vertragsabschriften zu überlassen.
6.2 Hat der Auftraggeber Vorkenntnis vom Vertragsobjekt, dem Vertragspartner und / oder der Verfügbarkeit (Verkäuflichkeit / Vermietbarkeit) des Vertragsobjekts, hat er dies Jacqueline Vollmer unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Wurde Jacqueline Vollmer ein Alleinauftrag erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet während der Laufzeit des Vertrags neben Jacqueline Vollmer keine weiteren Makler zu beauftragen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, findet auf die gesamte Vertragsbeziehung vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht Anwendung.
7.2 Vertragssprache ist deutsch.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Jacqueline Vollmer, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in § 1 Abs.2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der Auftraggeber im Inland keinen Allgemeinen Gerichtsstand hat. Jacqueline Vollmer ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.
7.4 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.
Stand: 15.01.2021